Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages , der zwischen dem Mieter und Vermieter über ein Boot abgeschlossen wird. Der Mieter erkennt mit der Buchung die Bedingung für sich und die mitreisenden Personen an.
1. Reservierung und Vertragsabschluss
Die Reservierung wird in eine Festbuchung umgewandelt, wenn mindestens die Anzahlung von 50 % des Mietpreises auf das angegebene Konto eingegangen ist. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe an den Mieter zu verweigern.
2. Stornierung
Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Bootstour ohne Angabe von Gründen von dem Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Im Falle des Rücktrittes berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten:
Eintreffen des Stornierungsbriefes zwischen 8 und 6 Wochen vor Beginn der Bootstour 30 % des Mietpreises
Eintreffen des Stornierungsbriefes bei weniger als 6 Wochen vor Beginn der Bootstour 75 % des Mietpreises
Wenn das Boot weiter vermietet werden kann oder trifft der Stornierungsbrief mehr als 8 Wochen vor Beginn der Bootstour ein, werden 35,00 € Bearbeitungsgebühren berechnet.
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.
3. Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter nicht im Stande ist, wegen unvorhergesehener Ereignisse, Ihnen das Boot zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie die gezahlte Mietsumme zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrt, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hochwasser/Niedrigwasser/Streik oder Ähnliches.
4. Haftung des Vermieters und des Mieters
Bei einem selbstverschuldeten Schadensfall greift die private Haftpflicht-Versicherung des Mieters, für den Schaden am vom Mieter gecharterten Boot haftet er mit je einer Selbstbeteiligung von 2000,00 €. Die Kaution, die auch höher sein kann als die Selbstbeteiligung, muss vor Antritt der Fahrt in Bar hinterlegt werden. Möglich ist auch die Hinterlegung einer Kreditkarte. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust des selbigen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Verursacht der Mieter mehrere Schäden unabhängig voneinander, ist die Kaution jeweils erneut fällig. Die Benutzung des Beibootes und Spinnakers bleibt von dieser Regelung ausgenommen. Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung erfolgen, zahlt der Mieter.
Eine Panne zu Lasten des Mieters gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Schiffsbenutzung. Der Vermieter reserviert sich das Recht, die Selbstbeteiligungssumme einzubehalten, um die eventuellen Kosten einer Reparatur des Schiffes zu decken. Der Genussverlust folgend einer Havarie oder Unfall, der während der Vermietung vorfällt, kann weder der Grund einer Zurückzahlung noch einer Teilzahlung von der Summe dieser Vermietung sein, was auch immer die Ursache war. Der Mieter und seine Begleiter benutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen die Firma Bootsverleih am Blauen Kran - Rostock aus Schäden, die dem Mieter und seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters und der übrigen Teilnehmer ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und der Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt die Firma Bootsverleih am Blauen Kran - Rostock keine Gewähr.
5. Übergabe / Rücknahme des Bootes
Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird das Boot nicht rechtzeitig geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Das Boot ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.
6. Haustiere
Haustiere sind an Bord nur nach Absprache erlaubt.
7. PKW Parkplätze
Kostenpflichtige PKW Stellplätze sind vorhanden.
8. Der Mietpreis umfasst:
Miete des Bootes mit Ausstattung. Die Betten sind nur mit Bettwäsche oder Schlafsäcken zu nutzen! Bettwäsche oder Schlafsäcke und Handtücher sind Mitzubringen, können nach Absprache aber ggf. auch gestellt werden. Bei Abschluss des Mietvertrages ist die für den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Mehrwertsteuer im Mietpreis enthalten. Die Kosten, die mit dem Gebrauch des Bootes im direkten Zusammenhang stehen, wie Hafen und Liegegelder sowie Kosten für Treibstoff, gehen zu Lasten des Mieters.
9. Führerschein
Für das Führen von Schiffen mit mehr als 15 PS Maschinenleistung auf Seegewässern, wozu auch die Unterwarnow bis zur Schleuse zählt, ist der amtliche Sportbootführerschein-See erforderlich oder ein anderer Befähigungsnachweis, der den vorher genannten mit einschließt.
Der Mieter oder ein Mitfahrer muss im Besitz eines solchen Befähigungsnachweises sein. Sollte sich bei der Einweisung herausstellen, dass der Bootsführer nicht oder nur ungenügend mit dem Boot manövrieren kann, ist der Vermieter berechtigt, Übungsstunden anzuordnen.
10. Einweisung, Beschädigung, Verpflichtungen des Vermieters
Sie erhalten vor Abfahrt eine gründliche Einweisung (ggf. eine Probefahrt). Es sei denn, Sie verzichten ausdrücklich darauf und der Vermieter hält Ihre Befähigung für ausreichend.
Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, so bitten wir um Mitteilung, damit die Ausstattung einheitlich ersetzt werden kann. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend. Der Mieter braucht für Ausführung von Reparaturen, die Zustimmung des Vermieters. Der Mieter muss dem Vermieter jeglichen Schaden ganz gleich welcher Art sowie Fakten und/oder Umstände, die eventuell zu Schäden führen können, so schnell wie möglich mitteilen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden ganz gleich welcher Art sowie Fakten und/oder Umstände, die eventuell zu Schäden führen können, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Bootscharter oder ihr Beauftragter den Schaden bei der Rückgabe nicht sofort bemerkt hat.
Der Vermieter verpflichtet sich, die das Boot zu Beginn des Chartertermins dem Mieter sauber, seeklar und, falls vorhanden, mit gefüllten Wasser- und Diesel- bzw. Benzintanks zu übergeben. Der Vermieter verpflichtet sich für den Fall, dass das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt, aber bis spätestens 48 Stunden danach nicht zur Verfügung steht, innerhalb dieser 48 Stunden ein ähnliches Boot mit Ausgangshafen Deutschland/Ostsee, von annähernd gleicher Größe und Kojenzahl zu stellen. Sollte dies in der angegebenen Zeit nicht möglich sein, wird die volle Chartergebühr erstattet. Weitere Forderungen bzw. Ersatzleistungen kann der Vermieter nicht anerkennen.
11. Fahrgebiete
Uneingeschränkt.
Für offene Motorboote und Segeljollen gilt allerdings der größtmögliche Abstand von 1.500 Meter zum Ufer. Die offenen Motorboote dürfen nur bei maximal 3 Windstärken und minimaler Welle Warnemünde in Richtung Norden verlassen. Die letztliche Entscheidung trifft der Vermieter bei der Einweisung.
12. Endreinigung
Am Ende Ihrer Bootstour muss das Schiff in einem ordentlichen Zustand abgeliefert werden.
Wir berechnen die Endreinigung pro Boot laut Preisliste. Trainer-Motorboote und Segeljollen sind ausgenommen. Bei starker Verschmutzung wird jedoch eine Reinigungsgebühr von 20 Euro erhoben.
Bitte vergessen Sie nicht, Bettwäsche sowie Handtücher mitzubringen. An Bord sollten Bordschuhe, d. h. festes Schuhwerk ohne schwarze Sohle, getragen werden.
13. Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Geschäftssitz bzw. das zuständige Amtsgericht des Yachteigners. (Sollte dieser durch den Bootscharter vertreten werden, gilt der Geschäftssitz des Bootscharter.) Es gilt allein das deutsche Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.